Beim Widerruf sind uns tarifrechtlich leider die Hände gebunden, wenn bereits ein Ticket ausgestellt wurde:
Da das Deutschlandticket-Abonnement ein Fernabsatzvertrag für die Beförderung von Personen ist, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312 Abs. 8 BGB nicht. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht ab der Ausstellung des Tickets.
Es besteht leider nur die Möglichkeit für den nächsten Monat zu kündigen. Kündigungen gemäß dem deutschem Tarifrecht sind bis zum 10. eines Monats für den darauffolgenden Monat möglich (also z.B. bis zum 10. November für Dezember).
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