Was mache ich, wenn bei einer Ticketkontrolle der Akku meines Smartphones leer ist?

Geändert am Do, 15 Mai um 10:54 VORMITTAGS

Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln bist du in der Pflicht jederzeit einen gültigen Fahrausweis vorzeigen zu können. Es liegt im Ermessen des kontrollierenden Personals, ob du in diesem Fall ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) zahlen musst. Wenn du ganz sicher sein willst, empfehlen wir dir deine Abobestätigung auszudrucken und für alle Fälle dabei zu haben.

Hinweis: Dein gültiges Ticket kannst du auch nachträglich belegen und damit die Strafgebühr des EBE von 60,00 Euro entsprechend der Beförderungsbestimmungen des Unternehmens auf 7,00 Euro reduzieren. Wende dich dafür an das Verkehrsunternehmen, mit dem du zum Zeitpunkt der Kontrolle unterwegs warst.

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